Absolut. Ein elektronisch unterschriebenes Angebot ist genauso gültig, als ob es schriftlich unterschrieben worden wäre. Sobald der Empfänger Ihr über Teamleader Focus übermitteltes Angebot elektronisch unterschreibt, kommt eine rechtsgültige Vereinbarung zustande. 

Die Funktionalität des Teamleader-Tools, mit dem Angebote digital signiert werden können, steht in vollem Einklang mit der europäischen eIDAS-Verordnung. Beispielsweise haben wir alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen, um die Identität des Unterzeichners festzustellen und zu verhindern, dass das gesendete Dokument nachträglich geändert wird.


Um die rechtliche Gültigkeit eines unterschriebenen Angebots besser herauszustellen, speichern wir auch sowohl den Zeitstempel der Unterschrift (gezeigt in Greenwich Mean Time (GMT)) als auch die IP-Adresse des Unterzeichners. Beide werden in Ihrem Angebot angezeigt. Da diese Informationen Teil der Unterschrift des Kunden sind, müssen Sie sicherstellen, dass die Unterschrift der Vorlage Ihres Angebots hinzugefügt wird. Lesen Sie hier mehr Infos.



Einige Hinweise:

  • Für die meisten Handelsverträge bietet eine einfache elektronische Signatur ausreichende Garantien. Bei einigen wichtigen Verträgen empfiehlt es sich, eine handschriftliche oder eine erweiterte oder qualifizierte Unterschrift (z.B. mit e-ID) zu wählen.
  • Erwecken Sie nicht den falschen Eindruck, dass für den Abschluss eines Vertrags das Angebot lediglich elektronisch unterzeichnet werden kann, insbesondere wenn der Empfänger ein Verbraucher ist und kein Fachmann. Wenn es dem Kunden leichter fällt, das Angebot schriftlich zu unterzeichnen, lassen Sie dies bitte zu. 
  • Erwähnen Sie in Ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder in Ihrem Angebot, dass beide Parteien mit der elektronischen Signatur des Angebots einverstanden sind und dass durch diese Signatur eine gültige Vereinbarung zustande kommt. 
  • Ist die Gegenpartei eine juristische Person (Unternehmen, gemeinnütziger Verein usw.)? Stellen Sie immer sicher, dass die Person, die das Angebot (elektronisch) unterzeichnet, auch befugt ist, diese juristische Person (z.B. den Manager) zu vertreten. Nicht jeder darf einfach so Verträge abschließen. 
  • Bestätigen Sie Vereinbarungen mit dem Kunden immer per E-Mail. Im Streitfall können Sie diese Korrespondenz zusammen mit dem unterschriebenen Angebot einreichen, um eventuelle Unklarheiten zu klären. 
  • Überprüfen Sie immer, wie die andere Partei das Angebot unterschrieben hat. Es kommt manchmal vor, dass der Empfänger ein Kreuz setzt oder seinen Namen in das Feld schreibt, in dem die Unterschrift platziert werden muss. Bitten Sie in solchen Fällen den Empfänger, dem Angebot seine Unterschrift hinzuzufügen. Eine Signatur hat einen höheren Beweiswert, da es schwieriger ist, sie zu imitieren.  
  • Weitere Informationen zur digitalen Signatur? Schauen Sie mal hier